Die ambulante psychiatrische Pflege ist über die Grundversicherung Ihrer Krankenkasse abgedeckt. Im Rahmen Ihrer Jahresfranchise und des gesetzlichen Selbstbehaltes (10% bis maximal CHF 700.00 / Jahr) ergibt sich für Sie eine Kostenbeteiligung.
Im Kanton Solothurn wird des Weiteren eine Patientenbeteiligung von Fr. 15.36 auf die erste Stunde pro Tag vom Klienten verlangt.
Die Tarife richten sich nach den kantonalen Bestimmungen.
Falls Sie Ergänzungsleistungen zur IV oder AHV beziehen, können die Selbstbehalte und Patientenbeteiligungen bei der Ausgleichskasse zurückgefordert werden.
Sie benötigen zur Kostendeckung eine ärztliche Verordnung von Ihrem Hausarzt oder Psychiater, welche direkt Ihrer Krankenkasse zugeschickt wird.
Selbstverständlich biete ich meine Dienstleistungen auch ohne ärztliche Verordnung an.
Dem Auftraggeber werden dann die Kosten direkt in Rechnung gestellt.